Bedeutung einer Pfändung.

Bei einer Pfändung werden Gegenstände beschlagnahmt, um dem Gläubiger seine Forderungen später zahlen zu können. Der Gläubiger stellt den Antrag auf eine Pfändung. Die Pfändung ist eine Form der Zwangsvollstreckung.

Ablauf einer Pfändung.

Der Gerichtsvollzieher sucht in der Wohnung des Schuldners nach wertvollen Gegenständen. Wenn er Sachen gefunden hat wie Rechner, Fernseher oder Laptops dann werden diese mit einem Pfandsiegel versehen auch Kuckuck genannt. Der Schuldner darf dieses Siegel nicht abreißen. Wenn der Schuldner Bargeld bei sich trägt, dann wird dies auch beschlagnahmt. Da spricht man von einer Taschenpfändung. Alle Gegenstände werden dann öffentlich versteigert. Aus dem Erlös werden die Schulden an den Gläubiger übertragen. Sollte dann noch Geld übrig sein, bekommt dies der Schuldner wieder ausgezahlt.

Bedeutung Pfändungsfreibetrag.

Wenn ein Schuldner arbeiten ist, darf er einen Teil seines Nettogehaltes behalten und darf nicht gepfändet werden. Der Pfändungsfreibetrag wird alle zwei Jahre neu geregelt. Wenn ein Einkommen über den Freibetrag ist, aber noch unter 3020 Euro bleibt dies unpfändbar. Das Einkommen von Überstunden ist mit 50% pfändbar. Urlaubsgeld darf nicht gepfändet werden. Weihnachtsgeld ist maximal bis 500 Euro unpfändbar. Der Pfändungsfreibetrag kann auf Antrag vom Schuldner erhöht werden, wenn dessen Lebensunterhalt nicht mehr gesichert ist. Seit 01.07.2011 ist der Pfändungsfreibetrag auf 4,4 % erhöht worden.